Rettungsgasse
Rettungsgasse ist Pflicht
Sobald stockender Verkehr herrscht ist es für die Lenker der Fahrzeuge Pflicht eine Rettungsgasse zu bilden. Dies gilt auch, wenn Sie kein Einsatzfahrzeug wahrnehmen.
2-spurige Fahrbahn
Wenn Sie sich auf einer 2-spurigen Fahrbahn befinden, müssen sich alle Fahrzeuge am rechten und linken Fahrbahnrand einreihen, damit sich in der Mitte eine Gasse bildet -
die Rettungsgasse.
3-4 spurige Fahrbahn
Sind Sie auf einer 3-4 spurigen Fahrbahn, ist es ebenfalls Pflicht
eine Rettungsgasse zu bilden. Die Lenker sind verpflichtet zwischen dem äußersten Fahrstreifen der linken Seite und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse
zu bilden. Dies bedeutet, dass sich im Falle einer 3-spurigen Autobahndie Fahrzeuge auf den beiden rechten Fahrbahnen am rechten Straßenrand anordnen und sich nur die Fahrzeuge der linkesten Fahrbahn (2. Überholspur) auf dem linken Rand einordnen. Bei einer 4-spurigen Autobahn sind dann drei Reihen auf der rechten und ebenfalls nur eine auf der linken Straßenseite.




